Verfahren zur Betreuungsplatzvergabe

  • Kinder von zur Zeit aktiven Vorstandsmitgliedern, die einen Platzbedarf haben, erhalten zunächst einen Platz.
  • Die weiteren zur Verfügung stehenden Plätze werden nach der zeitlichen Mitgliedschaft im Verein und einer Geschwisterregelung vergeben. Hierzu werden für jedes neue Schuljahr alle in Frage kommenden Mitglieder mit schulpflichtigen oder bereits in der Schule befindlichen Kindern in Form eines Vertrages angeschrieben. Binnen der gesetzten Frist müssen die Eltern/Erziehungsberechtigten mittels Rücksendung des Vertrages erklären, ob sie den Platz in Anspruch nehmen. Unterbleibt die Rücksendung oder erklären die Eltern/Erziehungsberechtigten den Verzicht, werden automatisch die auf der Mitgliederliste stehenden nächsten Mitglieder bis zur Besetzung des letzten zur Verfügung stehenden Platzes angeschrieben.
  • Ein anderes als das oben beschriebene Verfahren wird nicht angewandt.
  • Bei Fragen steht die Vorsitzende zur Verfügung.